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Bundessozialgericht sichert Ausländern medizinische Notfallbehandlungen
Bundessozialgericht sichert Ausländern medizinische Notfallbehandlungen
Kassel – Die Sozialhilfe muss eine medizinische Notfallbehandlung für Ausländer auch dann bezahlen, wenn sie nicht über Aufenthaltsrecht und Krankenversicherungsschutz verfügen. Das entschied gestern das Bundessozialgericht (BSG) in Kassel zugunsten des Universitätsklinikums Aachen. Auf die Ausreisebereitschaft des Betroffenen kommt es danach nicht an (Az: B 8 SO 11/22 R). (aerzteblatt.de 14.07.2023)
https://www.aerzteblatt.de/nachrichten/144612/Bundessozialgericht-sichert-Auslaendern-medizinische-Notfallbehandlungen