Mit nachfolgendem Email-Text nebst Anlage hat die AOK Rheinland-Hamburg die KV Nordrhein und KV Hamburg am 4. August 2021 zum Thema Ersatzverordnung für Substitol® informiert:
Mit nachfolgendem Email-Text nebst Anlage hat die AOK Rheinland-Hamburg die KV Nordrhein und KV Hamburg am 4. August 2021 zum Thema Ersatzverordnung für Substitol® informiert:
Derzeit besteht für das morphinhaltige, zur oralen Substitutionsbehandlung Erwachsener mit Opioid-abhängigkeit in Deutschland zugelassene Fertigarzneimittel Substitol® ein Lieferengpass. Dieser wurde durch das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) offiziell bestätigt und auf der BfArM-Homepage bekannt gegeben. Dort wird (Stand heute) darauf hingewiesen, dass nach derzeitigem Kenntnisstand das prognostizierte Lieferengpassende September/Oktober 2021 durch das in Österreich zugelassene morphinhaltige Arzneimittel Compensan® umfassend kompensiert werden könne.
AOK Rheinland-Hamburg Email an KVen Nordrhein und Hamburg - 4.8.2021