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| Hans-Günter Meyer-Thompson | Kurs Suchtmedizinische Grundversorgung

KV Bayern. FAQ: Zuschuss zum Fortbildungskurs „Suchtmedizinische Grundversorgung“ (gemäß Anhang 3.1 der Sicherstellungsrichtlinie)

KV Bayern. FAQ: Zuschuss zum Fortbildungskurs „Suchtmedizinische Grundversorgung“ (gemäß Anhang 3.1 der Sicherstellungsrichtlinie)

Wofür kann der Zuschuss verwendet werden?

Der Zuschuss soll für den Erwerb der Zusatzbezeichnung „Suchtmedizinische Grundversorgung“ verwendet werden. Für diese Zusatzbezeichnung ist ein Weiterbildungskurs von Nöten. Nach erfolgreich absolvierter Kursteilnahme kann der Arzt die Genehmigung zur Durchführung und Abrechnung substitutionsgestützter Behandlung opiatabhängiger Patienten gemäß der Substitutions-Richtlinie bei der KVB beantragen.

2 Wie erfolgt eine Förderung?

Die Höhe des Zuschusses für den Erwerb der Zusatzbezeichnung „Suchtmedizinische Grundversorgung“ beträgt 3.000 Euro. Der Zuschuss wird für die Kosten und Aufwendungen, die im Zusammenhang mit der Teilnahme an einem Fortbildungskurs zum Erwerb der Zusatzbezeichnung „Suchtmedizinische Grundversorgung“ entstanden sind, gewährt und orientiert sich an den Gebühren für die Teilnahme am Fortbildungskurs zum Erwerb der Zusatzweiterbildung sowie an den im Zusammenhang mit der Teilnahme stehenden weiteren Aufwendungen (Kosten für Reise, Verpflegung, Unterkunft etc.). (KV Bayern, Stand: 12.12.2022)

https://www.kvb.de/fileadmin/kvb/Kuenftige/Weiterbildung/Sicherstellungsrichtlinie/Methadonsubstitution/KVB-FAQ-Foerderung-Methadonsubstitution-Suchtmedizinische-Grundversorgung.pdf