Neuer EBM ab 1. April 2020: EBM 2020 und Opioidsubstitutionsbehandlung
Neuer EBM ab 1. April 2020: EBM 2020 und Opioidsubstitutionsbehandlung
Zum Jahreswechsel hat die Kassenärztliche Bundesvereinigung die Arbeitsversion des Einheitlichen Bewertungsmaßstabs veröffentlicht, der ab 1.April 2020 gelten soll. „Nach mehrjährigen Verhandlungen haben sich die KBV und der GKV-Spitzenverband auf eine „kleine“ EBM-Reform geeinigt. Neben einigen strukturellen Änderungen wurde die Bewertung aller Leistungen überprüft und an die aktuelle Kostenstruktur angepasst. Ein Ziel ist es, die sprechende Medizin zu fördern. Der neue EBM gilt ab 1. April 2020.“ (KBV – Kassenärztliche Bundesvereinigung, Dezember 2019)
Die „sprechende Medizin“ erfährt eine leichte Aufwertung, das betrifft auch die Opioidsubstitutionsbehandlung. Die Ziffern werden besser vergütet, so um 18-28 Prozent je nach Ziffer. An der Anzahl der abzurechnenden Leistungen, d.h. an der Häufigkeit der abrechenbaren Gespräche, hat sich nichts geändert. (Forum Substitutionspraxis, eig. Bericht, 5.1.2020)