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| Hans-Günter Meyer-Thompson | EBM und Substitutionsbehandlung

Förderungswürdige Leistungen in Baden-Württemberg können vorerst weiterlaufen

Förderungswürdige Leistungen in Baden-Württemberg können vorerst weiterlaufen

Stuttgart – Die förderungswürdigen Leistungen in Baden-Württemberg können bis zu einer endgültigen gerichtlichen Klärung vorerst weiterlaufen. Das Landessozialgericht (LSG) hat jetzt einem Antrag der Kassenärztlichen Vereinigung (KV) und von Krankenkassen auf einstweiligen Rechtsschutz für die Leistungen stattgegeben.

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„Es darf doch niemand vergessen, welche Leistungen von der Beanstandung betroffen sind: Eine verbesserte Versorgung der älteren Generation, von Krebskranken und behinderten Kindern“, sagte der Vorstandsvorsitzenden der KV Baden-Württemberg, Norbert Metke. Außerdem gehe es um die Förderung der Neugeborenenvorsorge und weiterer versorgungsrelevanter Bereiche. Dazu gehörten auch die Pflegeheimbesuche sowie die Drogensubstitution. (aerzteblatt.de, 26.05.2020)

https://www.aerzteblatt.de/nachrichten/113186/Foerderungswuerdige-Leistungen-in-Baden-Wuerttemberg-koennen-vorerst-weiterlaufen