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| Hans-Günter Meyer-Thompson | EBM und Substitutionsbehandlung

Festzuschlag: Keine 8,35 Euro für Methadon-Substitution

Festzuschlag: Keine 8,35 Euro für Methadon-Substitution

Berlin. Keine Stärkung für Substitutions-Apotheken: Mit Inkrafttreten des Arzneimittel-Versorgungsstärkungsgesetzes (AM-VSG) vom Mai 2017 wurde für Rezepturen ein Festzuschlag von 8,35 Euro eingeführt. Dieser gilt jedoch nicht für alle in der Apotheke hergestellten Arzneimittel. Zubereitungen mit Methadon und Levomethadon gehen leer aus. (apotheke adhoc, 27.02.2018)

https://www.apotheke-adhoc.de/nachrichten/detail/apo-tipp/keine-835-euro-fuer-methadon-substitution-festzuschlag/