EBM. Substitutionstherapie mit Depotpräparat: Therapiegespräch weiterhin berechnungsfähig
EBM. Substitutionstherapie mit Depotpräparat: Therapiegespräch weiterhin berechnungsfähig
23.06.2022 - Bei der substitutionsgestützten Behandlung Opioidabhängiger mit einem Depotpräparat ist das therapeutische Gespräch weiterhin berechnungsfähig. Einen entsprechenden Beschluss hat der Bewertungsausschuss gefasst.
Demnach wird die Gebührenordnungsposition (GOP) 01953 (130 Punkte / 14,65 Euro) für die substitutionsgestützte Behandlung Opioidabhängiger mit einem Depotpräparat in die Leistungslegende der GOP 01952 (Zuschlag Therapiegespräch / 154 Punkte / 17,35 Euro) aufgenommen.
Die Änderung im EBM gilt rückwirkend ab 1. April dieses Jahres. Sie ermöglicht das therapeutische Gespräch im Zusammenhang mit der Behandlung eines Opioidabhängigen mit einem Depotpräparat. Zudem erfolgt mit der Änderung der Abrechnungsbestimmung der GOP 01952 eine formale Anpassung an die EBM-Systematik. KBV-Praxisnachrichten, 23.06.2022)