| Hans-Günter Meyer-Thompson | EBM und Substitutionsbehandlung
EBM. GOP 01952 ab 1. April wieder 4x abrechnungsfähig
EBM. GOP 01952 ab 1. April wieder 4x abrechnungsfähig
Laut einer Mitteilung der KV Berlin läuft die Befristung der EBM-Legende zur GOP 01952 zum 31.03.2022 aus. Laut KBV wird sie dann wieder auf Vor-Corona Status angepasst, d.h. Wegfall von Telefon- und Videoabrechnungsmöglichkeit und Reduzierung der Gespräche auf 4x/Quartal. Der Spitzenverband der Krankenkassen hat an der Altregelung festgehalten.