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| Hans-Günter Meyer-Thompson | EBM und Substitutionsbehandlung

EBM. GOP 01952 ab 1. April wieder 4x abrechnungsfähig

EBM. GOP 01952 ab 1. April wieder 4x abrechnungsfähig

Laut einer Mitteilung der KV Berlin läuft die Befristung der EBM-Legende zur GOP 01952 zum 31.03.2022 aus. Laut KBV wird sie dann wieder auf Vor-Corona Status angepasst, d.h. Wegfall von Telefon- und Videoabrechnungsmöglichkeit und Reduzierung der Gespräche auf 4x/Quartal. Der Spitzenverband der Krankenkassen hat an der Altregelung festgehalten.

EBM. GOP 01952 ab 1. April wieder 4x abrechnungsfähig