| Hans-Günter Meyer-Thompson | HIV
Fachliche Erleichterungen bei der HIV‐Präexpositionsprophylaxe
Fachliche Erleichterungen bei der HIV‐Präexpositionsprophylaxe
Bei der HIV‐Präexpositionsprophylaxe werden zum 1. Juli die fachlichen Anforderungen an eine Genehmigung vereinfacht. Ziel ist es, die Versorgung von Versicherten, die einen Anspruch auf die HIV-Präexpositionsprophylaxe haben, zu verbessern.
KBV und GKV-Spitzenverband haben hierzu die Vereinbarung zur HIV-Präexpositionsprophylaxe (HIV-PrEP; Anlage 33 zum Bundesmantelvertrag-Ärzte) aktualisiert. Diese regelt den Kreis der Anspruchsberechtigten sowie die Voraussetzungen für die ärztliche Durchführung und Abrechnung zulasten der gesetzlichen Krankenversicherung. (KBV-Praxisnachrichten, 20.06.2024)