| Hans-Günter Meyer-Thompson | national
Kündigung wegen gefälschter Coronabescheinigung bestätigt
Kündigung wegen gefälschter Coronabescheinigung bestätigt
Erfurt – Während der Coronapandemie durften Gesundheits- und Pflegeeinrichtungen Beschäftigte entlassen, die eine gefälschte Bescheinigung zur Coronaimpfung vorgelegt hatten. Das Bundesarbeitsgericht (BAG) bestätigte mit zwei heute veröffentlichten Urteilen die Kündigung einer Pflegehelferin und einer Krankenpflegerin durch ein Krankenhaus in Schleswig-Holstein (Az. 2 AZR 55/23 und 2 AZR 66/23). (aerzteblatt.de, 19.01.2024)
https://www.aerzteblatt.de/nachrichten/148759/Kuendigung-wegen-gefaelschter-Coronabescheinigung-bestaetigt