Zum Hauptinhalt springen
| Hans-Günter Meyer-Thompson | national

Bundesgerichtshof: Keine Strafbarkeitslücke bei Impfpassfälschung

Bundesgerichtshof: Keine Strafbarkeitslücke bei Impfpassfälschung

Leipzig – Fälscher von Coronaimpfpässen können nach einer grundsätzlichen Entscheidung des Bundesgerichtshofs (BGH) nicht auf Straffreiheit wegen einer Gesetzeslücke hoffen.

Könne ein Beschuldigter nicht wegen der Fälschung von Gesundheitszeugnissen schuldig gesprochen werden, komme immer noch eine Verurteilung wegen Urkundenfälschung allgemein in Betracht, entschied der BGH heute. (aerzteblatt.de, 10.11.2022)

https://www.aerzteblatt.de/nachrichten/138765/Bundesgerichtshof-Keine-Strafbarkeitsluecke-bei-Impfpassfaelschung