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| Hans-Günter Meyer-Thompson | national

Befreiung von der Maskenpflicht: Warnung vor Gefälligkeitsattesten

Befreiung von der Maskenpflicht: Warnung vor Gefälligkeitsattesten

Frankfurt am Main – Die Landesärztekammer Hessen warnt die Ärzte in Deutschland aus­drück­lich vor Gefälligkeits­attesten zur Befreiung von der Pflicht zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung. „Zur gewissenhaften ärztlichen Berufsausübung gehören insbesondere die Einhaltung der Regelungen in der Berufsordnung“, mahnte Edgar Pinkowski, Präsident der Landesärzte­kammer Hessen. (aerzteblatt.de, 23.07.2020)

Befreiung von der Maskenpflicht: Warnung vor Gefälligkeitsattesten