| Hans-Günter Meyer-Thompson | national
Befreiung von der Maskenpflicht: Warnung vor Gefälligkeitsattesten
Befreiung von der Maskenpflicht: Warnung vor Gefälligkeitsattesten
Frankfurt am Main – Die Landesärztekammer Hessen warnt die Ärzte in Deutschland ausdrücklich vor Gefälligkeitsattesten zur Befreiung von der Pflicht zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung. „Zur gewissenhaften ärztlichen Berufsausübung gehören insbesondere die Einhaltung der Regelungen in der Berufsordnung“, mahnte Edgar Pinkowski, Präsident der Landesärztekammer Hessen. (aerzteblatt.de, 23.07.2020)
Befreiung von der Maskenpflicht: Warnung vor Gefälligkeitsattesten