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| Hans-Günter Meyer-Thompson | national

BÄK-Präsident Reinhardt: „Gefälligkeitsatteste sind kein Kavaliersdelikt“

BÄK-Präsident Reinhardt: „Gefälligkeitsatteste sind kein Kavaliersdelikt“

Berlin – Das Ausstellen falscher Atteste gegen die Maskenpflicht ist ein Verstoß gegen die ärztliche Berufsordnung und kann auch strafrechtlich relevant sein. Das hat der Präsident der Bundesärztekammer (BÄK) Klaus Reinhardt heute im Interview mit der Frankfurter Allgemeinen Zeitung klargestellt. (aerzteblatt.de, 18.09.2020)

https://www.aerzteblatt.de/nachrichten/116636/BAeK-Praesident-Reinhardt-Gefaelligkeitsatteste-sind-kein-Kavaliersdelikt