| Hans-Günter Meyer-Thompson | national
Ausstellen von Attesten ohne ärztliche Untersuchung kann strafbar sein
Ausstellen von Attesten ohne ärztliche Untersuchung kann strafbar sein
Celle – Das Ausstellen von Attesten zur Befreiung von der Coronamaskenpflicht ohne entsprechende ärztliche Untersuchung kann eine Straftat sein. Das stellte das Oberlandesgericht (OLG) im niedersächsischen Celle in einer gestern veröffentlichten Revisionsentscheidung klar. (aerzteblatt.de, 24.11.2022)
https://www.aerzteblatt.de/nachrichten/139104/Ausstellen-von-Attesten-ohne-aerztliche-Untersuchung-kann-strafbar-sein