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| Hans-Günter Meyer-Thompson | national

3G-Regel darf in Arztpraxen nicht angewendet werden

3G-Regel darf in Arztpraxen nicht angewendet werden

Berlin – Das Bundesministerium für Gesundheit hat darauf hingewiesen, dass Arztpraxen die sogenannte 3G-Regel nicht zur Voraussetzung für medizinische Behandlungen machen dürfen.

Vertragsärzte seien verpflichtet, Patientinnen und Patienten zu behandeln, sagte ein Ministeriumsspre­cher der Zeitung Welt. Die Behandlung dürften sie in der Coronapandemie „nicht von der Einhaltung der 3G-Regel abhängig machen“. (aerzteblatt.de, 27.10.2021)

https://www.aerzteblatt.de/nachrichten/128515/3G-Regel-darf-in-Arztpraxen-nicht-angewendet-werden