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| Hans-Günter Meyer-Thompson | national

Gemeinsame Presseerklärung von Fachgesellschaften und Verbänden der Suchthilfe und -behandlung vom 30. Oktober 2020. Dringender Appell: Aufrechterhaltung der ambulanten und stationären Suchtkrankenversorgung

Gemeinsame Presseerklärung von Fachgesellschaften und Verbänden der Suchthilfe und -behandlung vom 30. Oktober 2020. Dringender Appell: Aufrechterhaltung der ambulanten und stationären Suchtkrankenversorgung

Bonn – Angesichts der zunehmend bedrohlichen Situation durch die aktuelle Ausbreitung der SARS-CoV-2 Pandemie sind alle Beteiligten – insbesondere auch aus dem Gesundheitssystem - gefordert, zusammenzustehen und die Krise gemeinsam zu bewältigen. Die Eindämmung der Pandemie, der Schutz von Risikogruppen und die Zurverfügungstellung von intensivmedizinischen Behandlungs­möglichkeiten für die Versorgung schwerst an Covid 19 Erkrankter haben dabei höchste Priorität. 

Wir weisen angesichts der von der Bundesregierung und den Bundesländern am 28.10.2020 beschlossenen Einschränkungen allerdings darauf hin, dass die Behandlung und Versorgung aller anderen Erkrankten, soweit es geht, weiterhin durchführbar sein muss. Dies gilt im Besonderen auch für psychisch Kranke und suchtkranke Menschen.

Denn suchtkranke Menschen, die zumeist an weiteren, teils schweren psychischen und somatischen Erkrankungen leiden, sind dabei in der aktuellen Notsituation besonderen Risiken ausgesetzt. Sie sind auf ein funktionierendes Suchtkrankenversorgungsnetz angewiesen. (Fachverband Sucht, 30.10.2020)

https://www.gesundheit-adhoc.de/dringender-appell-aufrechterhaltung-der-ambulanten-und-stationaeren-suchtkrankenversorgung.html