Bundestag beschließt Coronaschutzkonzept für Herbst und Winter
Bundestag beschließt Coronaschutzkonzept für Herbst und Winter
Berlin – Die Fraktionen von SPD, Grünen und FDP haben heute im Bundestag das Gesetz zur Stärkung des Schutzes der Bevölkerung und insbesondere vulnerabler Personengruppen vor COVID-19 angenommen. Von insgesamt 701 Abgeordneten haben 386 das Gesetz befürwortet. Mit Nein haben 312 Abgeordnete gestimmt. Es gab drei Enthaltungen.
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Neben der Anpassung des Infektionsschutzgesetzes wurden auch einige Rechtsverordnungen verlängert. Die Coronavirus-Impfverordnung wird bis zum 31. Dezember 2022 verlängert. Die Berechtigung der Apotheker, Zahnärzte und Tierärzte zur Durchführung von COVID-19-Impfungen gilt nun verlängert bis zum 30. April 2023.
Die Verordnung zur Anwendung und Vergütung der monoklonalen Antikörper und die SARS-CoV-2-Arzneimittelversorgungsverordnung werden bis zum 7. April 2023 verlängert. Und: Die Medizinischer Bedarf Versorgungssicherstellungsverordnung gilt nun sogar bis zum 31. Dezember 2023. Mit dieser Verordnung wird das BMG ermächtigt, zentral Medizinprodukte oder Arzneimittel wie etwa COVID-19-Impfstoffe oder Medikamente beschaffen. (aerzteblatt.de, 08.09.2022)
https://www.aerzteblatt.de/nachrichten/137170/Bundestag-beschliesst-Coronaschutzkonzept-fuer-Herbst-und-Winter