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| Hans-Günter Meyer-Thompson | Impfungen

RKI. Erläuterungen zur Erfassung von COVID-19-Impfquoten

RKI. Erläuterungen zur Erfassung von COVID-19-Impfquoten

Für die Ermittlung der COVID-19-Impfquoten ist das RKI auf das Digitale Impfquotenmonitoring angewiesen (DIM), ein Meldesystem, dessen Anwendung und Zuverlässigkeit ausschließlich in der Hand der impfenden Stellen (Impfzentren, Impfteams, Krankenhäuser, Arztpraxen, Betriebsärzte) liegt. Allein diese Stellen übermitteln täglich die Zahl der durchgeführten Impfungen an das RKI. Darauf hat das RKI stets hingewiesen. Das RKI hat auch bereits im August 2021 auf die Gefahr von Untererfassungen hingewiesen (siehe 6. COVIMO-Report vom 10.08.2021, wie auch von Medien damals berichtet). "Die Meldung der impfenden Stellen ist in § 4 der Coronavirus-Impfverordnung gesetzlich vorgeschrieben, sie muss vollständig und zeitnah erfolgen, um den Impffortschritt in Deutschland so genau und aktuell wie möglich abbilden zu können", hebt Prof. Dr. Dr. h.c. mult. Lothar H. Wieler, der Präsident des Robert Koch-Instituts, hervor. Eine zu niedrige Erfassung stellt daher keinen Fehler und kein Versäumnis des RKI dar, sondern geht auf unterbliebene Meldungen einiger impfender Stellen zurück. "Das RKI kann nur die Impfdaten veröffentlichen, die ihm entsprechend übermittelt worden sind." Die berichteten COVID-19-Impfquoten in DIM sind daher als Mindestimpfquoten zu verstehen. (RKI, 13.10.2021)

https://www.rki.de/DE/Content/Service/Presse/Pressemitteilungen/2021/07_2021.html