Zum Hauptinhalt springen
| Hans-Günter Meyer-Thompson | Impfungen

Impfärzte haften nicht für eventuelle Aufklärungsmängel vor Coronaimpfung

Impfärzte haften nicht für eventuelle Aufklärungsmängel vor Coronaimpfung

Stuttgart – Sollten vor einer Coronaimpfung Fehler bei der Aufklärung gemacht worden sein, könnte dafür nur der Staat haften, nicht aber der Impfarzt. Impfärzte handelten im Rahmen der nationalen Coronaimpfkampagne hoheitlich, wie das Oberlandesgericht Stuttgart entschied. Es war nach Gerichtsangaben die deutschlandweit erste obergerichtliche Entscheidung zu diesem Thema. (aerzeblatt.de, 25.06.2024)

https://www.aerzteblatt.de/nachrichten/152437/Impfaerzte-haften-nicht-fuer-eventuelle-Aufklaerungsmaengel-vor-Coronaimpfung