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| Hans-Günter Meyer-Thompson | Impfungen

Ärztekammer: Ablehnung von Coronaimpfung kann Behandlungsfehler sein

Ärztekammer: Ablehnung von Coronaimpfung kann Behandlungsfehler sein

Dresden – Die Ablehnung einer Coronaschutzimpfung durch Ärzte kann nach Darstellung der Sächsischen Landesärztekammer als grober Behandlungsfehler gelten und haftungsrechtliche Konsequenzen haben. (aerzteblatt.de, 14.12.2021)

https://www.aerzteblatt.de/nachrichten/130007/Aerztekammer-Ablehnung-von-Coronaimpfung-kann-Behandlungsfehler-sein