| Hans-Günter Meyer-Thompson | Impfungen
Ärztekammer: Ablehnung von Coronaimpfung kann Behandlungsfehler sein
Ärztekammer: Ablehnung von Coronaimpfung kann Behandlungsfehler sein
Dresden – Die Ablehnung einer Coronaschutzimpfung durch Ärzte kann nach Darstellung der Sächsischen Landesärztekammer als grober Behandlungsfehler gelten und haftungsrechtliche Konsequenzen haben. (aerzteblatt.de, 14.12.2021)
https://www.aerzteblatt.de/nachrichten/130007/Aerztekammer-Ablehnung-von-Coronaimpfung-kann-Behandlungsfehler-sein