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| Hans-Günter Meyer-Thompson | EBM und Covid-19

KBV. Substitutionstherapie: Behandlung mit Depotpräparat wird unverändert vergütet

KBV. Substitutionstherapie: Behandlung mit Depotpräparat wird unverändert vergütet

Der Bewertungsausschuss hat die seit April gültigen Regelungen zur Vergütung der Behandlung von Opioidabhängigen mit einem Depotpräparat um drei Monate bis zum Jahresende verlängert. 

Im April war zur Behandlung mit einem Depotpräparat eine neue Leistung in den EBM aufgenommen worden. Seitdem können substituierende Ärzte einmal in der Behandlungswoche die Gebührenordnungsposition (GOP) 01953 (130 Punkte/14,28 Euro) abrechnen. Damit werden die subkutane Applikation und die Nachsorge honoriert. Die Vergütung erfolgt extrabudgetär.

Nach der Verlängerung wird nun bis zum 8. Dezember geprüft, ob Anpassungen dieser Regelungen erforderlich sind.

Subkutane Verabreichung anerkannt

Die subkutane Verabreichung des Buprenorphin-Depotpräparates (Buvidal®) zählt zu den anerkannten Behandlungsmethoden Opioidabhängiger. Bis April hatte es keine Möglichkeit gegeben, die damit verbundenen Leistungen über den EBM abzurechnen. (KBV, 03.09.2020)

https://www.kbv.de/html/1150_47773.php