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| Hans-Günter Meyer-Thompson | EBM und Covid-19

EBM. GOP 01952 ab 1. April wieder 4x abrechnungsfähig

EBM. GOP 01952 ab 1. April wieder 4x abrechnungsfähig

Laut einer Mitteilung der KV Berlin läuft die Befristung der EBM-Legende zur GOP 01952 zum 31.03.2022 aus. Laut KBV wird sie dann wieder auf Vor-Corona Status angepasst, d.h. Wegfall von Telefon- und Videoabrechnungsmöglichkeit und Reduzierung der Gespräche auf 4x/Quartal. Der Spitzenverband der Krankenkassen hat an der Altregelung festgehalten.

EBM. GOP 01952 ab 1. April wieder 4x abrechnungsfähig