| Hans-Günter Meyer-Thompson | EBM und Covid-19
Coronakrise: G-BA passt befristete Sonderregelungen erneut an
Coronakrise: G-BA passt befristete Sonderregelungen erneut an
Berlin – Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hat die Frist für den Beginn einer Heilmittelbehandlung nach einer vertragsärztlichen oder -zahnärztlichen Verordnung für gesetzlich Krankenversicherte von 14 Tagen auf 28 Tage verlängert. Das teilte das Gremium heute mit. (aerzteblatt.de, 29.06.2020)
https://www.aerzteblatt.de/nachrichten/114228/Coronakrise-G-BA-passt-befristete-Sonderregelungen-erneut-an