Corona-Epidemie: Umsatzgarantien für Arztpraxen"
Corona-Epidemie: Umsatzgarantien für Arztpraxen
Der Informationsdienst der Firma HEXAL zur Opioidsubstitutionsbehandlung „subLetter“ befasst sich in seiner Sonderausgabe „Corona“ vom 22. April 2020 mit den finanziellen Auswirkungen der Corona-Epidemie auf Substitutionspraxen und -ambulanzen:
"Umsatzgarantien für Arztpraxen
Im Schnellverfahren ist bereits am 28.03.2020 ein Gesetz zum Ausgleich finanzieller Belastungen in Gesundheitseinrichtungen infolge von COVID-19 beschlossen worden. Es enthält auch Regelungen für den ambulanten Bereich. Dabei ist zu differenzieren zwischen extrabudgetären Leistungen und Leistungen der morbiditätsbedingten Gesamtvergütung (MGV):
Für extrabudgetäre Leistungen können Ausgleichszahlungen geleistet werden, wenn das Gesamthonorar der Praxis um mehr als zehn Prozent gegenüber dem Vorjahresquartal zurückgegangen ist und diese Minderung auf einen Fallzahlrückgang infolge einer Pandemie, Epidemie, Endemie, Naturkatastrophe oder eines anderen Großschadensereignisses zurückzuführen ist. Etwaige Ausgleichszahlungen sind mit Entschädigungen, die beispielsweise nach dem Infektionsschutzgesetz bei einer angeordneten Quarantäne gezahlt werden, zu verrechnen.
Für Leistungen der MGV bleiben die Zahlungen der Krankenkassen an die KV in der Höhe unverändert. Bei einem die Fortführung der Praxis gefährdenden Rückgang der Fallzahl sind die regionalen KVen jedoch verpflichtet, im Verteilungsmaßstab „zeitnah geeignete Regelungen zur Fortführung der vertragsärztlichen Tätigkeit“ zu schaffen."
(Quelle: subletter.de, Corona Sonderausgabe, 22.04.2020)