| Hans-Günter Meyer-Thompson | BtMVV und Covid-19
Ausnahmen von der BtMVV für die Opioidsubstitution
Ausnahmen von der BtMVV für die Opioidsubstitution
(Stand: 01. Juni 2022)
Mit der Verlängerung der SARS-Cov2-Arzneimittelversorgungsverordnung ab dem 1.6.2022, werden einige Regelungen, die die Opioidsubstitution betreffen, nochmals bis zum 25.11.2022 verlängert. Eine Übersicht über diese verlängerten Regelungen haben wir für Sie im Anhang zusammengestellt. (Hexal AG, 21.06.2022)