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| Hans-Günter Meyer-Thompson | Arbeitsschutz

Einrichtungsbezogene Impfpflicht: Ungeimpfte können vorerst weiterarbeiten

Einrichtungsbezogene Impfpflicht: Ungeimpfte können vorerst weiterarbeiten

Berlin – Niedergelassene Ärzte und Krankenhäuser können Personal, das auch nach Inkrafttreten der einrichtungsbezogenen Impfpflicht am 16. März nicht gegen SARS-CoV-2 geimpft ist, offenbar zunächst weiter einsetzen. Das legt eine Antwort des Bundesministeriums für Gesundheit (BMG) auf Fragen des Deutschen Ärzteblattes nahe. (aerzteblatt.de, 01.02.2022)

https://www.aerzteblatt.de/nachrichten/131420/Einrichtungsbezogene-Impfpflicht-Ungeimpfte-koennen-vorerst-weiterarbeiten