| Hans-Günter Meyer-Thompson | Apotheken
BMG-EILVERORDNUNG: Welche Sonderregeln gelten bei der Substitutionstherapie?
BMG-EILVERORDNUNG: Welche Sonderregeln gelten bei der Substitutionstherapie?
Neben einer Vergütung für den Botendienst und mehr Spielraum für Apotheken beim Austausch nicht vorrätiger und nicht lieferfähiger Arzneimittel sieht die SARS-CoV-2-Arzneimittelversorgungsverordnung auch Erleichterungen bei der Versorgung Opioidabhängiger mit Substitutionsmitteln vor. So sind beispielsweise Notfallverschreibungen möglich, und der Sichtbezug kann statt in den Räumen der Apotheke auch im Botendienst erfolgen. (DAZ – Deutsche Apotheker Zeitung, 24.04.2020)
https://www.deutsche-apotheker-zeitung.de/news/artikel/2020/04/24/welche-sonderregeln-gelten-bei-der-substitutionstherapie