Durchbruch auf dem Weg zu einem Früherkennungsprogramm für Lungenkrebs
Durchbruch auf dem Weg zu einem Früherkennungsprogramm für Lungenkrebs
Ab Montag (01.07.2024, Anm.) können Rauchende und ehemals Rauchende unter bestimmten Bedingungen eine strahlungsarme CT-Untersuchung erhalten, durch die ein Lungenkrebs frühzeitig erkannt werden kann. Die Lungenkrebs-Früherkennungs-Verordnung (LuKrFrühErkV) des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (BMUV), die jetzt am 1. Juli in Kraft tritt, ist Grundlage für diesen ersten wichtigen Schritt. „Wir begrüßen das Inkrafttreten dieser Rechtsverordnung“, erklären die acht medizinischen Fachgesellschaften und Berufsverbände, die an der Lungenkrebsfrüherkennung beteiligt sind. (Deutsche Gesellschaft für Pneumologie und Beatmungsmedizin e.V. (DGP), 28.06.2024)