| Hans-Günter Meyer-Thompson | Apotheken
RetaxFall des Monats: Substitution korrekt abrechnen - BtM-Gebühr mehrmals auf einem Rezept?
RetaxFall des Monats: Substitution korrekt abrechnen - BtM-Gebühr mehrmals auf einem Rezept?
Mittlerweile ist es fast ein Jahr her, dass die Höchstmengenvorgaben für Betäubungsmittel mit den Änderungen der Betäubungsmittel-Verschreibungsverordnung (BtMVV) gestrichen wurden und damit der häufigste Retaxgrund bei BtM-Rezepten, das fehlende „A“ bei überschrittener Höchstmenge, wegfiel. Dennoch gibt es weiterhin Retaxationen bei BtM-Rezepten. Ein Thema, das immer wieder Diskussionsstoff bietet, ist die Abrechnung der BtM-Gebühr. (deutsche Apothekerzeitung, 06.05.2024)
https://www.deutsche-apotheker-zeitung.de/news/artikel/2024/05/06/btm-gebuehr-mehrmals-auf-einem-rezept