| Hans-Günter Meyer-Thompson | Apotheken
Kindersicherer Verschluss ist keine Kassenleistung
Kindersicherer Verschluss ist keine Kassenleistung
Berlin- BtM-Rezepte scheinen bei der DAK unter besonderer Beobachtung zu stehen. So wurden Verordnungen mit einem fehlenden „A“ retaxiert, da dies gesundheitsgefährdende Wirkungen haben könne – besonderen Augenmerk legte die Kasse auf Folgeverordnungen. Aktuell sorgen Retaxationen kindergesicherter Verschlüsse für schlechte Laune bei den betroffenen Apothekern. (apotheke-adhoc.de, 28.09.2018)