Bundesverband der Versorgungsapotheker e.V. - Heim-, Klinik-, Palliativ- & Substitutionsversorgung: Forderungen der Fachgruppe Substitutionsversorgung BVVA
Bundesverband der Versorgungsapotheker e.V. - Heim-, Klinik-, Palliativ- & Substitutionsversorgung: Forderungen der Fachgruppe Substitutionsversorgung
BVVA:Etablierung einer bundesweiten Zusatzbezeichnung “Substitutionspharmazie” durch die Bundesapothekerkammer.
Aufnahme der Substitutionsversorgung in die Ausnahmen nach § 11 Abs. 2 Apothekengesetz entsprechend der sterilen onkologischen Versorgung.
Gleichbehandlung aller Rezepturen bei der Vergütung: auch 8,35 EUR für Beratung und Abgabe aller Substitutionsmittel.
Bundeseinheitliche Anerkennung der Sichtvergabe als pharmazeutische Dienstleistung mit der Vergütung von 8,35 EUR pro Sichtvergabe, evtl. mit einem Zuschlag für die Wochenendvergabe.
Einheitliche Aufschläge bei der Einzelabgabe aller Tabletten und einfache Abrechnung mit Sonder-PZN anstelle eines Hash-Code.
https://www.bvva.de/versorgungsbereiche/substitutionsversorgung/