BtMVV: Reform des Substitutionsrechts abgeschlossen (Schwerpunkt für Apotheker)
BtMVV: Reform des Substitutionsrechts abgeschlossen (Schwerpunkt für Apotheker)
Aktuell ist die 3. Änderungsverordnung der Betäubungsmittel-Verschreibungsverordnung (BtMVVÄndV) vom 22.05.2017 in Kraft getreten (BGBl. I, 1275), nachdem die ergänzend notwendige Richtlinie zur Substitutionstherapie der Bundesärztekammer am 02.10.2017 im Bundesanzeiger veröffentlicht wurde. Damit sind nun zahlreiche Änderungen der betäubungsmittelrechtlichen Substitutionsvorschriften in der Praxis angekommen, die bereits mit der Dritten Verordnung zur Änderung der Betäubungsmittel-Verschreibungsverordnung (BtMVV) im Mai 2017 veröffentlicht worden waren (siehe subLetter 5/2017). Insbesondere für Apotheker stellen wir die Auswirkungen auf die Praxis hier noch einmal vor. (subLetter (Hexal), Ausgabe 6/2017)