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| Hans-Günter Meyer-Thompson | National

DHS. Kindeswohl und Substitution

DHS. Kindeswohl und Substitution

Einleitung

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Die Substitutionsbehandlung als psychosozial unterstützte medizinische und pharmakologische Behandlung von Opioidabhängigkeit - kurz Substitution - ist eine in Deutschland und von der Weltgesundheitsorganisation (WHO) anerkannte medizinische Behandlung. In Deutschland werden ca. 76.000 Menschen substituiert. Ein Teil von ihnen (51% der Frauen, 18% der Männer) lebt, wie Menschen mit einer Abhängigkeit von den legalen Drogen Alkohol und Tabak, mit den eigenen Kindern oder denen des Partners oder der Partnerin zusammen.

In den öffentlichen Medien wird immer wieder über Fälle berichtet, in denen drogenabhängige oder substituierte Eltern das Wohl ihrer Kinder gefährden. In einigen Bundesländern wurde festgestellt, dass Kinder Substituierter mit illegalen Substanzen in Berührung gekommen waren. Es stellen sich in diesem Zusammenhang mehrere Fragen: Ist eine grundsätzliche Infragestellung der Erziehungsfähigkeit Substituierter gerechtfertigt? Sind die Rechte der Kinder ausreichend gewahrt? Erhalten Substituierte die Unterstützung, die sie brauchen, um ihre Kinder erziehen zu können? Welche Empfehlungen sind geeignet, um ein hohes Maß an Sicherung des Kindeswohls zu gewährleisten und wie können sie umgesetzt. (DHS – Deutsche Hauptstelle für Suchtfragen, 2014)

https://www.dhs.de/fileadmin/user_upload/pdf/dhs_stellungnahmen/Kindeswohl_und_Substitution.pdf