| Hans-Günter Meyer-Thompson | EBM und Substitutionsbehandlung
Neue Regeln zur BtM-Verordnung: Apotheker können Dokumentationsgebühr mehrfach abrechnen
Seit der vergangenen Woche gelten die neuen Regeln zur Substitution. Viele Apotheker haben noch offene Fragen zum Verfahren. Der Hamburger Apothekerverein hat nun darüber informiert, dass die Dokumentationsgebühr von 2,91 Euro für Betäubungsmittel pro Abgabe gilt. Bei mehreren Sichtvergaben oder mehreren Take-home-Abgaben auf einem Rezept wird die Gebühr daher mehrfach fällig. (DAZ online, 11.10.2017)