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| Hans-Günter Meyer-Thompson | EBM und Substitutionsbehandlung

Drohender Verlust des Wirtschaftlichkeitsbonus bei Testung auf Hepatitis C- Antikörper (Brief an die KBV)

Drohender Verlust des Wirtschaftlichkeitsbonus bei Testung auf Hepatitis C- Antikörper (Brief an die KBV)

(...) Anders als bei anderen meldepflichtigen Erkrankungen (z.B. bei der Hepatitis B) wird der nach aktuellem ärztlichen Standard erste Test bei Verdacht auf Hepatitis C den Gesamtlaborleistungen zugerechnet, deren Summe darüber entscheidet, ob ein sog. Wirtschaftlichkeitsbonus gewährt wird. 

Seit April 2018 ist der Hepatitis -C-Antikörpertest für niedergelassene Ärzte also nicht mehr “kostenneutral “, sondern belastet das Laborbudget, da er von der sog. Befreiungsziffer 32006 nicht mehr abgedeckt wird. Damit droht den Ärzten ein wirtschaftlicher Nachteil, wenn sie die Testungen veranlassen, die nach den Leitlinienindikationen für die Diagnostik der Hepatitis C durchgeführt werden sollten. 

Diese Testungen nach den Leitlinienempfehlungen sollten aber nach der BIS 

2030 Strategie ermöglicht und nicht erschwert werden. So heißt es im Strategiepapier: “Leitlinien der medizinischen Fachgesellschaften ermöglichen es, bei bestimmten Indikationen Testungen zu veranlassen“. (Aufruf der Deutschen Gesellschaft für Gastroenterologie und weiterer Fachgesellschaften, darunter die DGs – Deutsche Gesellschaft für Suchtmedizin, an die KBV – Kassenärztliche Bundesvereinigung, 29.10.2018)

http://www.dgsuchtmedizin.de/fileadmin/documents/dgs-info_111/Schreiben_KBV-Testung_Hepatit_is_C-Antiko%CC%88rper_01.11.18.pdf