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| Hans-Günter Meyer-Thompson | EBM und Substitutionsbehandlung

Apotheken-BtM-Gebühr. Substitution: 2,91 Euro pro Dokumentation

BtM-Gebühr. Substitution: 2,91 Euro pro Dokumentation

Berlin - Die Änderungen zur Betäubungsmittel-Verschreibungsverordnung (BtMVV) sind seit 2. Oktober in Kraft und mit ihnen stellt sich eine Frage: Darf die Dokumentationsgebühr von 2,91 Euro pro abgegebenem Substitut abgerechnet werden?

Im Gesetz heißt es: „Bei der Abgabe eines Betäubungsmittels, dessen Verbleib nach § 1 Absatz 3 der BtMVV nachzuweisen ist, sowie bei der Abgabe von Arzneimitteln nach § 3a der Arzneimittelverschreibungsverordnung können die Apotheken einen zusätzlichen Betrag von 2,91 Euro einschließlich Umsatzsteuer berechnen.“

Fraglich ist, ob die Abrechnung des Honorars pro Zeile oder pro Abgabe und notwendiger Dokumentation erfolgen darf. Vor allem bei der Sichtvergabe spielt dies eine große Rolle. Denn die Honorarerhöhung sowie die Erhöhung des Rezepturhonorars könnten die Kassen etwa 100 Millionen Euro kosten. (APOTHEKE ADHOC, 17.10.2017)

https://www.apotheke-adhoc.de/nachrichten/detail/apo-tipp/substitution-291-euro-pro-dokumentation-btm-gebuehr/