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Z51.83G â Forum SubstitutionspraxisMonatsrundbrief       Ausgabe 76, 11. Oktober 2023 |
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ÂSehr geehrte Leserinnen und Leser,  wird die Opioidepidemie aus Nordamerika auf Europa übergreifen? In welchem Umfang machen Nitazene oder Fentanyle sich breit? Artikel bei Konturen-online und bei Medscape beschäftigen sich mit diesen Substanzen, und welche Gegenstrategien gefahren werden können.  Seit November 2009 ist Diamorphin als Medikament in der Opioidsubstitution zugelassen. Seitdem hat keine kommunale oder Landesdrogenpolitik sich bemüÃigt gefühlt, Ambulanzen oder Schwerpunktpraxen für diese Behandlungsform zu gründen, auch Drogenhilfeträger, Krankenhausgesellschaften oder KVen stehen abseits. Die einzigen Neugründungen in Berlin, Stuttgart und Nordrhein-Westfalen gingen von privaten Initiativen aus.  Die Ambulanzen der Medikus-Gruppe in NRW sorgen nun seit einiger Zeit für kontroverse Diskussionen in der nordrhein-westfälischen Suchthilfe: Von den einen werden sie als überfälliger Schritt für die Substitutionslandschaft und als Ergänzung des kommunalen Drogenhilfesystems begrüÃt, von den anderen als zu groÃ, zu gewinnorientiert, zu schnell mit Diamorphinbehandlungen zur Hand und als wenig kooperativ kritisiert. Ein Artikel bei Correctiv (WeiÃes Gold â Profite mit legalem Heroin) heizt die Debatte nun zusätzlich an: In dem aus meiner Sicht schlecht recherchierten, fehlerhaften und tendenziösen Text werden die Medikus-Ambulanzen in die Nähe des Oxycontin-Drogenclans der Sackler-Familie gerückt, es werden diskriminierende Begriffe (z.B. âSchussâ statt Injektion) verwendet und überdies schimmert ein generelles Unverständnis für betriebswirtschaftliche Grundlagen in der ambulanten Krankenversorgung durch. Auf Anfrage von Forum Substitutionspraxis erklärt der Medikus-Anwalt: âDie Medikus-Gruppe hat Correctiv anwaltlich abmahnen lassen und zur Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung wegen unwahrer Tatsachenbehauptungen und rechtsverletzender VerdachtsäuÃerungen auffordern lassen. Medikus prüft die Einleitung gerichtlicher Schritte.â  Der Gesetzgeber wiederum lässt die mit Diamorphin behandelnden ÃrztInnen ein ums andere Jahr im Stich: Die Aufnahmebedingungen in der BtMVV für Opioidabhängige in die Behandlung mit Diamorpin stammen aus der Zeit der wissenschaftlichen Studie am Anfang des Jahrtausends: Dauer der Abhängigkeit, Mindestalter und Anzahl der vorhergegangenen Therapien sind Kriterien, die sich längst in der bestehenden Form als nicht haltbar erwiesen haben. So kann es vorkommen, dass schwer psychisch traumatisierten 21-jährigen Opioidabhängigen mit mehrjähriger Suchtanamnese die sinnvolle Therapie mit Diamorphin aus rechtlichen Gründen verweigert werden muss, oder aber die Behandelnden sich strafbar machen, wenn sie dennoch mit Diamorphin substituieren.  Dem Bundesministerium für Gesundheit liegen ausdrücklich für eine BtMVV-Reform angeforderte Stellungnahmen von Fachverbänden, behandelnden ÃrztInnen u.a. seit über einem Jahr vor, aber die angekündigte Ãberarbeitung der Diamorphinabschnitte in der BtMVV liegt auf Eis. Bereits bei der BtMVV-Reform von 2017 war die Substitutionsbehandlung mit Diamorphin übergangen worden.  Die Firma Hexal hat unterdessen beim BfArM den Antrag eingereicht, nach Schweizer Vorbild Diamorphintabletten zur Substitutionsbehandlung zuzulassen.  Weitere Artikel mit offenem Zugang über Opioidsubstitution, Harm-Reduction, neue Opioide, Reisen mit Betäubungsmitteln, u.a.m. finden Sie auf der Homepage. Und diese Veröffentlichung: Addiction: A treatise from 1561 ist eine Abhandlung in Addiction über einen Text über pathologisches Spielen aus dem 16. Jahrhundert.  Die Kalender für Webinare und Fachtagungen/Kongresse und die Lieferengpassmeldungen sind auf dem aktuellen Stand.  Die nächste reguläre Ausgabe von Z51.83G FORUM SUBSTITUTIONSPRAXIS erscheint am zweiten Mittwoch im Oktober, also am 8. November 2023.  In der Zwischenzeit werden Sie neu verlinkte Veröffentlichungen in der Rubrik âneuâ lesen können. Viel Spaà beim Lesen und empfehlen Sie uns weiter! Zuschriften an: info@compwaremedical.de |
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